GDPR-Richtlinie

DSGVO-Richtlinie - Allgemeine Datenschutzverordnung

DEFINITIONEN:

Auftragsverarbeiter

bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, insbesondere Reisebüros, Agenten und andere Vermittler, die personenbezogene Daten im Auftrag von Orvas verarbeiten;

Verarbeitung

bezeichnet die Verarbeitung personenbezogener Daten, wie sie in der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Allgemeine Datenschutzverordnung) definiert ist;

Personenbezogenes Datum

bezeichnet ein personenbezogenes Datum oder im Plural personenbezogene Daten, wie sie in der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG definiert sind;

Verordnung

bezeichnet die Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG;

Allgemeine Geschäftsbedingungen

bezeichnet diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten;

Orvas

bezeichnet Orvas d.o.o., Split, Uvala Baluni 9, Persönliche Identifikationsnummer (PIN): 38192148118;

Dienstleistungen

bezeichnet tourismusbezogene Dienstleistungen, die der Auftragsverarbeiter auf Anfrage von Orvas erbringt, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Förderung von Orvas, Dienstleistungen zur Suche nach Nutzern von Unterkunfts- und Charterdiensten sowie Vermittlungsdienste zum Abschluss von Vertragsvereinbarungen.

2. Einleitende Bestimmungen

2.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen, die nach dem oben angegebenen Datum vertraglich vereinbart und von Auftragsverarbeitern an Orvas erbracht werden. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zusätzlich zu anderen kommerziellen Kooperationsbedingungen zwischen Orvas und den Auftragsverarbeitern.

2.2. Durch die Bezugnahme auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptieren Orvas und der Auftragsverarbeiter die genannten Bedingungen und verpflichten sich, gemäß diesen zu handeln. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, sofern nicht anders schriftlich zwischen Orvas und dem Auftragsverarbeiter vereinbart oder sofern Orvas und der Auftragsverarbeiter nicht schriftlich die Anwendbarkeit anderer Bedingungen und Anweisungen im Zusammenhang mit den Dienstleistungen vereinbart haben.

3. Personenbezogene Daten

3.1. Auftragsverarbeiter als Dienstleister verarbeiten personenbezogene Daten Dritter im Namen und zum Nutzen von Orvas als Nutzer ihrer Dienstleistungen. Die personenbezogenen Daten, die Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, sind daher personenbezogene Daten von Touristen und anderen Nutzern von Unterkunfts- und Charterdiensten, die von Orvas verwaltet werden.

4. Anweisungen des Verantwortlichen

  • Der Auftragsverarbeiter kommuniziert unabhängig und direkt mit (potenziellen) Touristen sowie anderen Nutzern von Unterkunfts- und Charterdiensten, die von Orvas verwaltet werden. Um die Anforderungen von Orvas zu erfüllen, verpflichtet sich der Auftragsverarbeiter, Folgendes zu tun:
  • unmittelbar vor der Erhebung personenbezogener Daten oder ihrer ersten Nutzung für die Zwecke von Orvas die betroffenen Touristen und anderen Nutzer in geeigneter Weise über den Zweck der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu informieren; sie darüber zu informieren, dass diese Aktivitäten im Auftrag von Orvas als Verantwortlicher durchgeführt werden; und sie darüber zu informieren, dass alle Informationen zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch Orvas in der Allgemeinen Mitteilung zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Orvas zu finden sind, die unter […] verfügbar ist;
  • für die Zwecke von Orvas nur die von Orvas angeforderten personenbezogenen Daten zu erheben; für alle anderen erhobenen Daten haftet der Auftragsverarbeiter eigenständig;
  • die personenbezogenen Daten von Touristen und anderen Nutzern, die für die Zwecke von Orvas erhoben wurden, ausschließlich für die Zwecke von Orvas weiterzuverarbeiten;
  • die erhobenen personenbezogenen Daten mindestens einmal vierteljährlich an Orvas weiterzuleiten und nach Bestätigung des ordnungsgemäßen Empfangs der Daten durch Orvas diese personenbezogenen Daten dauerhaft zu löschen oder zu anonymisieren;
  • Falls Orvas keine Anweisung zu einer bestimmten Verarbeitungstätigkeit gegeben hat oder die Anweisung unklar ist, stellt der Auftragsverarbeiter die Verarbeitung ein und fordert eine Anweisung oder Erklärung von Orvas an.

5. Pflichten des Auftragsverarbeiters

5.1. Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten übernimmt der Auftragsverarbeiter gegenüber Orvas die folgenden Verpflichtungen:

  • Der Auftragsverarbeiter implementiert seine interne Organisation und ergreift technische und organisatorische Maßnahmen unter Berücksichtigung der in Artikel 32 der Verordnung genannten Anforderungen. Der Auftragsverarbeiter informiert Orvas über die ergriffenen Maßnahmen, und Orvas genehmigt diese oder fordert gegebenenfalls die Umsetzung zusätzlicher Maßnahmen an;
  • Der Auftragsverarbeiter bewahrt die Vertraulichkeit der betreffenden personenbezogenen Daten dauerhaft. Diese personenbezogenen Daten werden vom Auftragsverarbeiter nicht veröffentlicht. Bei der Speicherung werden personenbezogene Daten stets ordnungsgemäß geschützt. Der Auftragsverarbeiter schlägt Orvas eigenständig geeignete Schutzmaßnahmen zur Zugangskontrolle vor, während Orvas diese entweder genehmigt oder gegebenenfalls zusätzliche Maßnahmen anfordert;
  • Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass alle Personen, die in den Geltungsbereich seiner Haftung fallen und die betreffenden personenbezogenen Daten verarbeiten oder darauf zugreifen, sich verpflichtet haben, deren Vertraulichkeit dauerhaft zu wahren; • Der Auftragsverarbeiter darf keinen weiteren Unterauftragnehmer beauftragen, der Zugang zu den betreffenden personenbezogenen Daten hat oder mehr Rechte in Bezug auf diese ausübt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Orvas zu erhalten;
  • Der Auftragsverarbeiter darf die betreffenden personenbezogenen Daten nicht außerhalb der Gerichtsbarkeit, in der sich der Sitz seines Unternehmens befindet, übertragen, abgesehen von Kroatien als Standort, an dem Orvas ansässig ist;
  • Der Auftragsverarbeiter informiert Orvas, falls er einer Kontrolle, Maßnahmen oder Untersuchung einer Aufsichtsbehörde für den Schutz personenbezogener Daten unterliegt;
  • Der Auftragsverarbeiter informiert Orvas unverzüglich und spätestens 24 Stunden nach Kenntnisnahme eines solchen Ereignisses im Falle eines Verstoßes gegen die geltenden Datenschutzbestimmungen oder Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen seitens des Auftragsverarbeiters, seiner Mitarbeiter oder Unterauftragnehmer sowie im Falle eines vermuteten Verstoßes gegen personenbezogene Daten oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
  • Ungeachtet der Maßnahmen, die der Auftragsverarbeiter vorschlägt und die Orvas genehmigt, vorausgesetzt, dass die Maßnahmen angemessen sind, verpflichtet sich der Auftragsverarbeiter hiermit, mindestens die folgenden Mindestanforderungen einzuhalten:
  • Alle personenbezogenen Daten sowie deren Quelle werden ausschließlich in elektronischer Form gespeichert;
  • Der Zugang zu den betreffenden Daten muss durch ein Sicherheitskennwort geschützt sein;
  • Wenn persönliche Dokumente gescannt oder fotografiert werden, dürfen der Scan oder das Foto nur die erforderlichen Daten enthalten, während alle anderen Daten unleserlich sein müssen; • Auf erste Anforderung von Orvas die personenbezogenen Daten, die Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, zu löschen oder zu ändern.

6. Recht auf Überwachung

6.1. Orvas hat das Recht, die technischen und organisatorischen Maßnahmen, die der Auftragsverarbeiter im Einklang mit den übernommenen Verpflichtungen ergriffen hat, direkt zu überwachen. Orvas kündigt die Überwachung mindestens 15 (fünfzehn) Tage vor ihrem geplanten Beginn an. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet sich hiermit, Orvas Zugang zu allen angeforderten relevanten Dokumentationen zu gewähren sowie, falls erforderlich, Einblick in die Art und Weise zu gewähren, wie der Auftragsverarbeiter seine technischen und anderen Sicherheitsmaßnahmen umsetzt.

6.2. Der Auftragsverarbeiter stellt sicher, dass seine Unterauftragnehmer, die eine wesentliche Rolle bei der Verarbeitung der betreffenden personenbezogenen Daten spielen, ihre Zustimmung geben und an diesem Verfahren teilnehmen.

6.3. Orvas ist berechtigt, eine dritte unparteiische Partei zu ernennen, um die vorgeschriebene Überwachung durchzuführen, während der Auftragsverarbeiter sich verpflichtet, jede solche Überwachung zuzulassen und alle angeforderten Informationen bereitzustellen.

7. Haftung

  • Der Auftragsverarbeiter, der Zwecke oder Mittel zur Verarbeitung bestimmt, die den Bestimmungen der Verordnung zuwiderlaufen und somit die von Orvas erteilten Anweisungen verletzt, wird zur haftenden Person für eine solche Verarbeitung. In diesem Fall entschädigt der Auftragsverarbeiter Orvas für jeden Schaden, der durch Unterlassung seitens des Auftragsverarbeiters entstanden ist.
  • Wenn der Auftragsverarbeiter personenbezogene Daten der betreffenden Personen auch für andere Zwecke erhebt und verarbeitet, trägt der Auftragsverarbeiter die alleinige Haftung für solche Handlungen.

8. Zusammenarbeit

8.1. Im Falle eines Antrags oder einer Beschwerde eines Betroffenen in Bezug auf seine oder ihre personenbezogenen Daten, die Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, informiert der Auftragsverarbeiter Orvas unverzüglich darüber, jedoch spätestens 24 Stunden nach Erhalt eines solchen Antrags.

Der Auftragsverarbeiter leistet Orvas angemessene Unterstützung, damit Letzterer ordnungsgemäß auf den Antrag des Betroffenen reagieren oder diesen erfüllen kann.

Schlussbestimmungen

  • Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegen dem materiellen Recht der Republik Kroatien. Im Falle eines Streits, der sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ergibt, sowie im Falle der Frage der Gültigkeit dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist das zuständige Gericht in Split, Kroatien, zuständig.
  • Orvas hat das Recht, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. In einem solchen Fall informiert Orvas alle Auftragsverarbeiter in angemessener Weise über die Änderungen mindestens 7 (sieben) Tage vor ihrem Inkrafttreten. Jeder Auftragsverarbeiter, der die angenommenen Änderungen für inakzeptabel hält, ist berechtigt, seine Vereinbarung über Dienstleistungen mit Orvas innerhalb von 3 (drei) Tagen ab dem Datum des Erhalts der Mitteilung über die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu kündigen.
  • Nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen Orvas und dem Auftragsverarbeiter gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den betreffenden Auftragsverarbeiter nicht mehr. Ungeachtet dessen übergibt der Auftragsverarbeiter Orvas alle personenbezogenen Daten, die Gegenstand dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind, und löscht oder anonymisiert diese personenbezogenen Daten dauerhaft, nachdem Orvas den ordnungsgemäßen Empfang bestätigt hat.