Allgemeine Buchungsbedingungen
BAREBOAT allgemeine Charterbedingungen
Definition der Begriffe:
Zur besseren Lesbarkeit und zum besseren Verständnis erklären wir im Voraus die folgende Terminologie:
Die Chartergesellschaft: ORVAS ltd, das Unternehmen, das für die Vermietung von Yachten und Katamaranen (im Folgenden: Schiff/e oder Boot/e) an den Kunden verantwortlich ist.
Der Kunde: Eine natürliche oder juristische Person, die ein Schiff chartert/mietet.
Schiff: jedes Boot, jede Motoryacht, jedes Segelboot oder jeder Katamaran.
Chartern: Die Praxis, ein Schiff zu mieten oder zu chartern und zu verschiedenen Küsten- oder Inselzielen zu reisen.
Charterzeitraum: Der Zeitraum, in dem sich das Schiff im Besitz und unter der Kontrolle des Kunden befindet, gemäß und in Übereinstimmung mit diesen Bedingungen.
Charterservice: Bereitstellung von Unterkünften auf einem Schiff mit/ohne professionelle Crew für den Kunden durch die Chartergesellschaft.
Anzahlung / Erste Zahlung: Diese erste Zahlung muss innerhalb von 7 Tagen ab dem Tag der Reservierungsbestätigung erfolgen. Die Anzahlung beträgt 50% des Mietpreises (sofern nicht anders vereinbart).
Skipper: Der Kapitän eines Schiffes.
1. Charterpreis und Zahlungsbedingungen
Der Charterpreis beinhaltet Unterkünfte für Gäste, die Nutzung des Schiffes mit vollem Kraftstofftank und aller Ausrüstung. Der Preis beinhaltet nicht die Touristensteuer pro Person und Tag, Hafen- und Marina-Liegeplätze (außer am ersten und letzten Chartertag im Einschiffungshafen), die Kosten für Kraftstoff und andere Vorräte während der Mietzeit, Dienstleistungen in der Basis und die Kosten des Charterpakets. Der Charterpreis beinhaltet die Nutzung des Schiffes und seiner Einrichtungen. Extras und zusätzliche Kosten werden separat berechnet, wie oben beschrieben, und werden bei einer Rückerstattung der Charterkosten nicht berücksichtigt. Nicht im Preis enthalten sind Hafen- und andere Gebühren sowie Kraftstoff, Gas, Wasser und alle Ausgaben, die für den ordnungsgemäßen Betrieb und die Wartung des Schiffes während der Charterzeit erforderlich sind. Offensichtliche Fehler bei der Berechnung des Charterpreises oder anderer Vertragsinformationen berechtigen nicht zum Rücktritt vom Vertrag, können jedoch gemäß der gültigen Preisliste und den gültigen Bedingungen der Chartergesellschaft korrigiert werden. Abweichungen der Ausrüstung des Schiffes von gesendeten Ausrüstungs- oder Inventarverzeichnissen berechtigen den Charterer nicht zur Preisminderung. Der Kunde ist verpflichtet, 50% des Gesamtbetrags innerhalb von 7 Tagen nach der Buchungsbestätigung zu zahlen, während die restlichen 50% mindestens 4 (vier) Wochen vor Beginn der Charter zu zahlen sind. Zahlungen erfolgen in bar (EUR), per Banküberweisung oder per Kreditkarte. Alle Kosten für Banküberweisungen gehen zu Lasten des Absenders. Der Kunde kann das reservierte Schiff nur unter der Bedingung übernehmen, dass alle erforderlichen Zahlungen ordnungsgemäß geleistet wurden.
2. Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten der Chartergesellschaft
Die Chartergesellschaft ist verpflichtet, das Schiff seetüchtig, funktionsfähig, voll ausgestattet, sauber mit vollen Kraftstoff- und Wassertanks, legal für das Chartergeschäft und voll versichert zu übergeben. Die Chartergesellschaft ist verpflichtet, das Schiff nach 17:00 Uhr am ersten Chartertag zu übergeben, sofern nicht anders vereinbart, und den Check-in zusammen mit dem Kunden gemäß der Checkliste des Bootes durchzuführen. Wenn die Chartergesellschaft nicht in der Lage ist, das Schiff dem Kunden am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit zur Verfügung zu stellen, wird die Chartergesellschaft dem Kunden ein ähnliches oder überlegenes Boot als Ersatzschiff gemäß dem aktuellen Marktangebot zur Verfügung stellen. Wenn der Kunde während der Reise ein technisches Problem meldet, das die sichere Fortsetzung der Navigation verhindert, unabhängig von der Ursache, ist die Chartergesellschaft verpflichtet, das Problem innerhalb von 24 Stunden nach Erhalt einer solchen Benachrichtigung vom Kunden zu lösen und, falls erforderlich, eine technische Intervention auf See durchzuführen oder zu organisieren. Wenn das Problem nicht innerhalb von 24 Stunden nach der Meldung gelöst werden kann, wird die Chartergesellschaft versuchen, dem Kunden ein Ersatzschiff zur Verfügung zu stellen.
3. Verpflichtungen und Verantwortlichkeiten des Kunden
Der Kunde, der die Aufgaben des Skippers übernimmt, ist verpflichtet, eine gültige Lizenz für die Größe und Tonnage des gewählten Bootes gemäß dem kroatischen Seerecht sowie das VHF-Funkzeugnis zu besitzen und die Original-Lizenzen bei der Ankunft an der Rezeption vorzulegen (gesetzliche Verpflichtung). Falls der Kunde keine gültige Lizenz besitzt oder der Basismanager feststellt, dass der Kunde nicht über das erforderliche Wissen oder die Fähigkeit zur Bedienung des Schiffes verfügt, hat der Basismanager das Recht, aus Sicherheitsgründen der Crew und des Schiffes einen professionellen Skipper zu bestimmen. Der Kunde/Skipper muss das entsprechende Zertifikat für die Skipperausbildung besitzen und bestätigt durch die Unterzeichnung dieses Vertrags, dass er über die erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse für die sichere Führung des gemieteten Schiffes verfügt. Wenn der Eigentümer oder der Manager der Chartergesellschaft feststellt, dass der Skipper (Kunde) nicht über die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, hat er die Möglichkeit, die Hilfe eines professionellen Skippers in Anspruch zu nehmen, oder der Manager der Chartergesellschaft wird den Kunden bitten, das Schiff nicht alleine zu nutzen, sondern mit dem Skipper zu segeln, was eine zusätzliche Entschädigung bedeuten würde. Wenn der Kunde nicht bereit ist, als Skipper zu handeln und zu segeln, wird derselbe Skipper vor dem Segeln ernannt und diese Person ist mitverantwortlich gegenüber dem Eigentümer. Der Kunde ist verantwortlich für alle Konsequenzen, die sich aus der Überlassung der Rolle des Skippers an eine unbefugte Person ergeben. Der Kunde wird das Schiff nicht an andere vermieten, es nicht an andere verleihen, es nicht für kommerzielle Zwecke oder für professionelles Angeln nutzen und nicht an Regatten teilnehmen. Sie werden nur bei sicheren Wetterbedingungen nachts segeln. Der Kunde/Skipper wird nicht aus kroatischen Gewässern segeln und alle Zoll- und anderen lokalen Vorschriften einhalten, und für jede Ausnahme von den oben genannten ist eine spezielle schriftliche Genehmigung erforderlich. sowie Inventar und Ausrüstung. Der Kunde/Skipper muss täglich das Motoröl und das Wasser überprüfen. Schäden, die durch einen Mangel an Öl oder Wasser im Motor entstehen, sind nicht versichert und werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Kunde muss die Crew-Liste im Voraus ausfüllen, und alle Änderungen müssen jederzeit der Chartergesellschaft oder den Seebehörden (Hafenmeisteramt) gemeldet werden. Der Kunde verpflichtet sich, das Schiff bestmöglich zu verwalten und zu nutzen, mit der Aufmerksamkeit eines guten Kapitäns und eines guten Gastes, unter Berücksichtigung der Sicherheit der Navigation, der Erhaltung des Schiffes und der Sicherheit der Crew. Auch gemäß dem Vertrag ist der Kunde verpflichtet, das Schiff in einem korrekten, funktionsfähigen, optischen und ausgestatteten Zustand, mit vollem Kraftstofftank, leerem Abwassertank und zur vereinbarten Zeit zurückzugeben. Der Kunde/Skipper erklärt, dass er das Schiff gemäß guter Navigation sowie gemäß den gesetzlichen Vorschriften und Vorschriften aller besuchten Länder nutzt. Der Kunde oder der von ihm benannte Skipper verpflichtet sich: - nur die maximale Anzahl von Personen zu befördern und jede Änderung der Crew der Chartergesellschaft und den zuständigen Behörden zu melden, - das Schiff weder für geschäftliche noch für Transport- oder Passagiertransporte zu nutzen oder für professionelles Angeln zu verwenden, - nicht an Rennen teilzunehmen oder das Schiff ohne ausdrückliche Zustimmung der Chartergesellschaft zu chartern, - außer im Notfall das Schiff nicht zum Schleppen anderer Fahrzeuge oder zum Schleppen oder Bergen zu verwenden, und im Falle, dass Schlepp- oder Bergungshilfe angenommen werden muss, sich mit dem Kapitän des anderen Schiffes über die Schlepp- oder Bergungskosten zu einigen, bevor die Hilfe angenommen wird, - das Logbuch sorgfältig zu führen, einschließlich Aufzeichnungen über Wetterberichte und die aktuelle Wettersituation, - auf einem Segelboot nur eine Segelfläche zu segeln, die an die Takelage und die Windverhältnisse angepasst ist, den Motor nicht im Standort laufen zu lassen und nur so lange unter Motor zu fahren, wie es notwendig ist, - mit einer Motoryacht nur dann aus dem geschützten Hafen zu segeln, wenn die Wettervorhersage und die Seebedingungen dies zulassen, und den geschützten Hafen mit einem Segelboot nicht bei Windböen von 25 Knoten oder mehr zu verlassen, - der Kunde/Skipper verpflichtet sich auch, die Chartergesellschaft in Bezug auf alle Ansprüche Dritter im Zusammenhang mit der Nutzung des Schiffes, die von ihm verursacht wurden und nicht durch die Versicherung gedeckt sind, schadlos zu halten, auch wenn diese Ansprüche den Betrag der Kaution übersteigen. Der Kunde/Skipper muss alle Maßnahmen ergreifen, die dazu dienen, das Ausmaß des Schadens und seiner Folgen zu verringern (Charter beenden usw.), und in Absprache mit der Chartergesellschaft die notwendigen Reparaturen in Auftrag geben, dokumentieren, überwachen und sich gegebenenfalls für die Zahlung verschulden. Der Kunde/Skipper muss auch einen Schadensbericht erstellen und, wenn mit Ansprüchen Dritter zu rechnen ist, diesen von den zuständigen Behörden bestätigen lassen. Der Kunde/Skipper kann für alle Kosten haftbar gemacht werden, die sich aus der Nichteinhaltung der Formalitäten ergeben. Der Charterer/Skipper haftet auch vollumfänglich für alle direkten und Folgekosten wie Geschäftsausfall usw., die sich aus einer Beschlagnahme des Schiffes aus seinem Verschulden oder dem eines Crewmitglieds ergeben. Wenn es einen Grund gibt, einen Schaden am Schiff unter Wasser zu vermuten, sollte der nächste Hafen angelaufen und die Untersuchung durch einen Taucher, Kran auf Kosten des Kunden arrangiert werden. Der Diebstahl des Schiffes oder von Teilen seiner Ausrüstung muss der nächsten Polizeistation gemeldet werden. Tiere dürfen nur mit Zustimmung der Chartergesellschaft mitgenommen werden. Wenn der Kunde diese Anweisungen nicht befolgt, wird ihm der gesamte Schaden in Rechnung gestellt. Durch die Unterzeichnung der Check-in-Liste bestätigt der Kunde den Empfang des Bootes in dem Zustand, wie in der Check-in-Liste angegeben, die auch den Unterwasserteil des Bootes umfasst.
4. Check-In / Check-Out Verfahren
Das Check-in/out-Verfahren ist ein formeller Akt der Übergabe des Bootes, es ist nicht geplant, spät, bei Sonnenuntergang oder nachts durchgeführt zu werden, aufgrund schlechter Sicht, fehlender autorisierter Taucher, Büroarbeitszeiten usw. Check-in-Zeit: Samstag AB 17:00 Uhr (sofern nicht anders vereinbart) Respektieren Sie die Check-in-Zeit, wie in Ihrem Chartervertrag angegeben, um eine ordnungsgemäße Wartung und Reinigung der Yacht zu ermöglichen. Während des Check-ins ist der Kunde verpflichtet, das Schiff ernsthaft zu inspizieren und alle Arten von Mängeln oder fehlender Ausrüstung an Bord zu melden. Nur diese Beschwerden werden berücksichtigt. Wenn der Kunde die „Checkliste“ unterschreibt, wird davon ausgegangen, dass er vollständig zufrieden und über die technischen und Inventareigenschaften des Bootes informiert ist und das Boot so akzeptiert, wie es ist. Check-out-Zeit: Samstag BIS 9:00 Uhr (alle Passagiere mit ihrem Besitz müssen bis zu diesem Zeitpunkt aus dem Boot sein) Kunden sollten das Boot spätestens am Freitagnachmittag um 17:00 Uhr (sofern nicht anders vereinbart) zur Marina-Basis zurückbringen. Das Boot muss der Chartergesellschaft in demselben Zustand zurückgegeben werden, in dem es übernommen wurde. Alle Verluste oder Schäden, die durch den Kunden verursacht wurden, werden direkt oder aus der Sicherheitskaution in Rechnung gestellt. Wenn das Schiff nach der Check-out-Zeit am Samstag um 09:00 Uhr oder an einem anderen Ort ohne vorherige Genehmigung oder Vereinbarung mit der Chartergesellschaft zurückgegeben wurde, wird die Strafe aus der Sicherheitskaution im folgenden Verhältnis berechnet: - Bis zu den ersten drei Stunden Verspätung – Strafe ist ½ des täglichen Unterkunftspreises - 3 - 5 Stunden Verspätung – Strafe ist ein voller Tag Unterkunftspreis - Mehr als 5 Stunden Verspätung – Die Chartergesellschaft muss die Polizei und SAR (Suche und Rettung) kontaktieren, und die Strafe hängt von den verursachten Geschäftsschäden und den damit verbundenen Kosten ab.
5. Kaution
Die Hinterlegung einer Sicherheitskaution (durch den Kunden) ist ein Standardverfahren bei der Anmietung eines Schiffes. Sie muss in bar oder per Kreditkarte vor der Übergabe des Schiffes hinterlegt werden. Die Kaution wird dem Kunden in voller Höhe zurückerstattet, nachdem seine Charterzeit vollständig beendet ist, und das alles ausdrücklich unter der Bedingung, dass das Schiff der Chartergesellschaft in gutem Zustand, seetüchtig und mit demselben funktionalen, optischen und ausgestatteten Zustand zurückgegeben wurde, wie es übernommen wurde. Die Kaution wird nur verwendet, um die Kosten für Schäden zu decken, die durch das Verschulden des Kunden während der Charterzeit am Schiff oder seiner Ausrüstung verursacht wurden, oder für den Verlust von Ausrüstung, oder die Vermeidung vertraglicher Verpflichtungen durch den Kunden (z.B. zurückgegebener leerer Kraftstofftank, verstopfte Toilette usw.), oder wenn der Kunde eine Verzögerung bei der Rückgabe des Bootes hat. Wenn ein größerer Schaden am Schiff auftritt, d.h. einer, der einen höheren festgelegten Wert als der hinterlegte Betrag hat, muss der Schaden innerhalb von 12 Stunden vom Kunden dem Hafenmeister und der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden und wird gemäß dem rechtlichen Verfahren gelöst. Die Kaution kann am Freitagabend nicht zurückerstattet werden, wenn der Kunde plant, die Nacht auf dem Boot zu verbringen und das Boot am nächsten Morgen vor den Bürozeiten (vor 8:00 Uhr am Samstag) zu verlassen. In diesem Fall wird die Chartergesellschaft die Kaution behalten und sie am Morgen stornieren, nachdem festgestellt wurde, dass mit dem Schiff alles in Ordnung ist. Wenn die oben genannte Situation eintritt, muss die Sicherheitskaution auf der Kreditkarte hinterlegt werden. Wenn beim Check-out keine Schäden festgestellt werden, sendet die Chartergesellschaft dem Kunden eine Kopie der stornierten Kaution per E-Mail oder Fax als Nachweis.
6. Versicherung
Die Bootsversicherung deckt alle maritimen Risiken ab und umfasst die Versicherung gegenüber Dritten. Größere Schäden oder Unfälle, falls sie auftreten, müssen sofort (12 Stunden) den Seebehörden (Hafenmeister oder Polizei) und der Charterbasis gemeldet werden (gesetzliche Verpflichtung), andernfalls wird der Fall von der Versicherungsgesellschaft gemäß den Versicherungsrichtlinien nicht anerkannt. In einem solchen Fall wird der Kunde für den Schaden verantwortlich gemacht und gemäß dem kroatischen Recht behandelt und belastet. Die Versicherung deckt keine Schäden ab, wenn der Kunde unter dem Einfluss von Alkohol und anderen Rauschmitteln stand. Kleinere Schäden (bis zur Höhe der Sicherheitskaution) - wenn Gegenstände oder Ausrüstung, die zum Boot gehören, aufgrund von Fahrlässigkeit beschädigt oder verloren gehen, deckt die Versicherungspolice nicht ab und die Kosten sind vom Kunden vor Ort zu tragen. Wenn das Schiff aufgrund grober Fahrlässigkeit des Kunden/oder seines Skippers beschädigt wird, haftet der Kunde für den Schaden und die Folgen dieses Schadens, insbesondere den Verdienstausfall in den kommenden/folgenden Wochen, bzw. der Kunde wird die Unfähigkeit der Chartergesellschaft, dieses Schiff in Zukunft aufgrund des Schadens an diesem Schiff zu vermieten, entschädigen. In diesem Fall wird die Chartergesellschaft Dokumente vorlegen, die die Dauer der Reparatur bestätigen, die durch den verursachten Schaden entstanden ist. Vollständiger Verlust oder Schaden am Außenbordmotor und Beiboot (Rib) sind nicht versichert. Die Chartergesellschaft haftet nicht für den Verlust/Schaden der privaten Besitztümer des Skippers und der Crew. Die Nutzung der auf der Reise verwendeten Standard- und gemieteten Zusatzausrüstung (einschließlich, aber nicht beschränkt auf, Fußbrücke, Sicherheitsnetz, SUP-Stand Up Paddle, Kajak, Tauchausrüstung usw.) liegt in der Verantwortung des Kunden und die Chartergesellschaft lehnt jegliche Verantwortung für Verlust/Schaden oder mögliche Verletzungen ab, die durch die Nutzung derselben für sich selbst oder Dritte verursacht werden.
7. Vertrag und Stornierung
Die Chartergesellschaft hat in dem Moment, in dem die Reservierung des Kunden bestätigt wurde, eine verbindliche Vereinbarung getroffen. Vor der Bestätigung (in schriftlicher Form) entstand keine Verpflichtung zur Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen. Die Chartergesellschaft behält sich das Recht vor, eine Reservierung abzulehnen, wenn die Chartergesellschaft den Kunden aus irgendeinem Grund als gefährlich für das Schiff erachtet oder aus einem anderen Grund entscheidet, dass sie einem bestimmten Kunden kein Schiff vermieten möchte, ohne diese Entscheidung weiter erklären zu müssen. Wenn der Kunde die Charter aus irgendeinem Grund nach der Buchungsbestätigung storniert, steht es dem Kunden oder seinem Agenten frei, eine andere Person zu finden, die seine Rechte und Pflichten übernimmt. Wenn keine Ersatzperson gefunden wird, behält die Chartergesellschaft: • 30% des Gesamtbetrags für Stornierungen bis zu 61 Tage vor dem Charterzeitraum • 50% des Gesamtbetrags für Stornierungen innerhalb von 60 Tagen (2 Monate) vor dem Charterzeitraum • 100% des Gesamtbetrags für Stornierungen innerhalb von 30 Tagen (1 Monat) vor dem Charterzeitraum Im Falle, dass der Kunde den Unterkunftsservice aufgrund höherer Gewalt (Krieg, Unruhen, Streiks, terroristische Handlungen, sanitäre Bedingungen, Naturkatastrophen in größerem Umfang, plötzliche Krankheit, schwere Körperverletzung, Eingriffe der zuständigen Behörden oder andere außergewöhnliche und unerwartete Umstände) storniert, übernimmt die Chartergesellschaft keine Verantwortung für die Unfähigkeit, bezahlte Dienstleistungen zu erbringen, und der Kunde hat keinen Anspruch auf Rückerstattung. Im Falle einer Beendigung der Reise aufgrund eines Ausfalls des Schiffes oder eines anderen Grundes, der nicht durch das Verschulden des Kunden verursacht wurde, hat der Kunde das Recht auf eine Rückerstattung in Höhe des ungenutzten Teils der Reise, wobei jeder Tag als separate Einheit gezählt wird. Daher wird die gesamte Reise, d.h. die Dauer der Miete, nicht als ein untrennbares Ganzes und Paket betrachtet, sondern jeder Tag wird separat betrachtet. Dementsprechend hat der Kunde keinen Anspruch auf Rückerstattung für den Teil der Reise, den er genutzt hat, wobei die Tage gezählt werden, die der Kunde auf dem Schiff verbracht hat.
8. Datenschutzhinweis
Sie können unsere Datenschutzrichtlinie unter https://orvasyachting.com/en/privacy-notice als Teil dieser AGB lesen.
9. Beschwerden
Jede eventuelle Beschwerde des Kunden wird nur in schriftlicher Form berücksichtigt und muss der Chartergesellschaft spätestens 14 Tage nach der Ausschiffung des Kunden zugestellt werden. Wenn der Kunde die Beschwerde zum Zeitpunkt des Check-outs einreicht, wird die Beschwerde nur in schriftlicher Form berücksichtigt. Die Chartergesellschaft ist verpflichtet, auf jede erhaltene Beschwerde zu antworten. Alle Mängel, die am Boot auftreten, unabhängig von der Ursache, müssen der Chartergesellschaft sofort gemeldet werden. Wenn die Chartergesellschaft den Schaden innerhalb von 24 Stunden repariert, hat der Kunde keinen Anspruch auf Entschädigung. Auch wird keine Entschädigung gewährt, wenn das Problem durch falsche Handhabung oder Missbrauch des Bootes durch den Kunden verursacht wurde. Vom Kunden wird erwartet, dass er kooperativ und hilfsbereit bei der Organisation und Durchführung der Reparatur von Mängeln am Boot im gemeinsamen Interesse ist. Behinderung oder mangelnde Zusammenarbeit verringert die Geschwindigkeit und Qualität der Problemlösung. Unkenntnis des Segelgebiets, der Wetterbedingungen des Gebiets, der Eigenschaften des gemieteten Bootes oder unzureichende Fähigkeit, das Boot ordnungsgemäß zu bedienen, sowie schlechtes Wetter und unrealistische Erwartungen sind kein Gegenstand von Beschwerden. Entschädigungsansprüche sind auf den maximalen Betrag des vereinbarten Charterpreises begrenzt. Alle anderen Ansprüche sind ausgeschlossen.
10. Kompetenz
Jede rechtliche Handlung oder jedes Verfahren, das sich aus diesem Vertrag ergibt oder damit zusammenhängt, unterliegt dem kroatischen Recht und der Zuständigkeit der Gerichte Kroatiens, bzw. dem zuständigen Gericht in Split.
11. Haftungsausschluss
Mit der Buchungsanfrage bestätigt der Kunde seine Zustimmung sowie die Zustimmung aller Mitglieder seiner Gruppe, dass er/sie ausdrücklich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen anerkennt und im Voraus zustimmt, alle Risiken und Gefahren im Zusammenhang mit, die sich aus oder im Zusammenhang mit ihrer Teilnahme an einer Segelreise und den damit verbundenen Aktivitäten ergeben, zu akzeptieren und freiwillig zuzustimmen, Orvas d.o.o., seine Mitglieder, Eigentümer, Crew und Mitarbeiter von jeglichen Annuitäten freizustellen, zu entlasten und schadlos zu halten.